(Amtliche) Lagepläne
Lage- und Höhenpläne sind maßstäbliche Darstellungen von Teilen der Erdoberfläche. Dabei werden topografische Objekte, wie z.B. Straßen, Häuser, Vegetation und technische Versorgungseinrichtungen (Wasser- u. Gasschieber, Hydranten) lage- und höhenmäßig von uns aufgemessen und dokumentiert. Somit bilden Lage- und Höhenpläne die Grundlage für Projektierungen von Bauvorhaben (bspw. Errichtung von Gebäuden).
Liegen auf dem aufzumessenden Flurstück bereits Baulasten oder sogenannte „nicht festgestellte Grenzen“ vor, so wird aus dem Lageplan ein Amtlicher Lageplan und muss nach einer Kostenordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure / Vermessungsingenieurinnen
in Nordrhein-Westfalen (ÖbVermIngKONRW) abgerechnet werden.