Teilungsvermessung

Bei einer Teilungsvermessung handelt es sich um das Zerlegen eines Grundstücks in mindestens zwei Teile, um bspw. ein Grundstücksteil zu veräußern/verkaufen oder durch eine Baulast (Grundschuld, Hypothek, Erbbaurecht, …) zu belasten.

Handelt es sich um ein bebautes Grundstück, ist zunächst ein Teilungsantrag mit unserer Hilfe beim zuständigen Bauamt zu stellen. Der Antrag beinhaltet einen Amtlichen Lageplan, den wir als Vermessungsbüro erstellen. Dabei wird die neue Grenze unter Berücksichtigung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingetragen.
Ist das Grundstück jedoch unbebaut, entfällt der Antrag auf Teilungsgenehmigung und die neue Grenze kann ohne Auflage durch Vorschriften frei gewählt festgelegt werden.
Anschließend erfolgt die örtliche Vermessung und Abmarkung der neuen sowie der alten Grenzen im erforderlichen Umfang. Nach Auswertung im Büro werden allen Beteiligten (Eigentümern, betroffene Grenznachbarn, Erwerbern) in einem Ortstermin die neuen Grenzen und Grenzpunkte angezeigt und erläutert. Das Ergebnis des Termins wird in einer Grenzniederschrift (öffentliche Urkunde) durch Unterschrift festgehalten und akzeptiert. Die Grenzniederschrift sowie alle notwendigen Vermessungsunterlagen zur Teilungsvermessung werden anschließend durch uns beim zuständigen Katasteramt zur Übernahme ins Liegenschaftskataster eingereicht.

Grundbuchamt, Finanzamt und alle unmittelbar Beteiligten der Grenzniederschrift erhalten vom Katasteramt eine Fortführungsmitteilung über die neu entstandenen bzw. entfallenden Flurstücke. Dieser Vorgang ist Voraussetzung, damit der Notar beim Verkauf eines Teilgrundstücks, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen kann.

Die Kosten einer Teilungsvermessung sind in NRW in der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungwesen und die amtliche Grundstückstückswertermittlung (VermWertGebO NRW) geregelt und sind bei allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder anderen Vermessungsstellen identisch. 
Einfluss auf die zu entrichtende Gebühr haben folgende Faktoren:

  • Länge der zu untersuchenden alten Grenzen  
  • Bodenrichtwert(Link: www.boris.nrw.de)
  • Flächen der neu entstehenden Flurstücke

Haben Sie Fragen oder möchte eine Kosteneinschätzung, dann folgen Sie einfach diesem Link, Kontaktformular[Weiterleitung zur Seite Kontakt] oder rufen uns an.

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Dipl.-Ing. Hans-Joachim Jacob
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Feldstraße 37
59872 Meschede

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