Grenzvermessung/-wiederherstellung
Bei einer Grenzvermessung werden fehlende Grenzpunkte nach dem Katasternachweis in der Örtlichkeit abgemarkt (durch Grenzstein, Rohr mit Sichtmarke, o.ä.) und wiederhergestellt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den Eigentümern und den betroffenen Grenznachbarn bei einem örtlichen Grenztermin angezeigt und erläutert. Beurkundet wird das Ergebnis in einer Grenzniederschrift, die von allen Beteiligten unterschrieben wird. Anschließend erhält das zuständige Katasteramt die Grenzniederschrift sowie die Ergebnisse der Vermessung und übernimmt diese ins Liegenschaftskataster.
Die Kosten einer Grenzvermessung sind in NRW in der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungwesen und die amtliche Grundstückstückswertermittlung (VermWertGebO NRW) geregelt und sind bei allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder anderen Vermessungsstellen identisch.
Einfluss auf die zu entrichtende Gebühr haben folgende Faktoren:
- Länge der zu untersuchenden alten Grenzen
- Bodenrichtwert(Link: www.boris.nrw.de)