Leistungen
(Amtliche) Lagepläne
Lage- und Höhenpläne sind maßstäbliche Darstellungen von Teilen der Erdoberfläche. Dabei werden topografische Objekte, wie z.B. Straßen, Häuser, Vegetation und technische Versorgungseinrichtungen (Wasser- u. Gasschieber, Hydranten etc.) lage- und höhenmäßig von uns aufgemessen und dokumentiert. Somit bilden Lage- und Höhenpläne die Grundlage für Projektierungen von Bauvorhaben (bspw. Errichtung von Gebäuden).
Bestehen auf dem Grundstück bereits Baulasten oder werden neue begründet, so ist ein Amtlicher Lageplan erforderlich. Gleiches gilt, wenn es sich um „nicht festgestellte Grenzen“ handelt. Dies ist dann der Fall, wenn eine neue Grundstücksgrenze noch nicht in den Katasternachweis übernommen ist. Amtlicher Lageplan muss nach einer Kostenordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure/Vermessungsingenieurinnen in Nordrhein-Westfalen(ÖbVermIngKONRW) abgerechnet werden.
Grobabsteckung
Bei der Grobabsteckung handelt sich um das Markieren der zukünftigen Eckpunkte ihres neuen Gebäudes durch Holzpflöcke auf ihrem Grundstück. Anhand der örtlichen Holzpflöcke erkennt die Baufirma, in welchem Bereich der Erdaushub oder das Abschieben des Mutterbodens zu erfolgen hat. Gleichzeitig geben wir auch einen Höhenbezugspunkt am Grundstück an. Häufig wird der Baufirma die geplante bzw. zukünftige Oberkante- Fertigfußboden-Erdgeschoss (kurz: OKFF EG) in Form eines Nagels im Holzpflock angegeben.
Nach Überprüfung der vor Ort gemachten Arbeiten, schicken wir dem Bauherrn, dem beauftragten Architekten und dem Bauunternehmen eine Absteckungsskizze zu.
Möchte der Bauherr noch zwecks Abrechnung mit der Baufirma wissen, wie viele m3 Erdmassen aus der Baugrube abgetragen wurde, kann die Erdmassenberechnung [Verlinkung zu Erdmassenberechnung] ebenso ausgeführt werden.
Erdmassenberechnung
Bei einer Erdmassenberechnung wird vor und nach dem Aushub von Gesteins- oder Erdmassen eine lage- und höhenmäßige Vermessung durchgeführt. Die anschließende Differenz beider Messungen bildet die ausgehobene Erdmenge. Als Grundlage zur Berechnung dient uns ein Digitales Geländemodell (DGM), welches aus den erhobenen Messdaten der Lage- und Höhenmessung abgeleitet wird.
Feinabsteckung
Nach Aushub der Baugrube oder Abschieben des Mutterbodens, werden in den zukünftigen Ecken des Bauvorhabens Schnurgerüste (Winkel) angebracht. Auf diese werden Nägel angebracht, die genau der Verlängerung der Außenwände der Gebäudeseiten entsprechen. Verbindet man nun die gegenüberliegenden Nägel mit Schnüren, entstehen in den Schnittpunkten die zukünftigen Gebäudeecken.
Bei Großprojekten werden statt der Gebäudeseiten verschiedene Achsen oder Achssysteme angegeben.
Nach Überprüfung der vor Ort gemachten Arbeiten, schicken wir dem Bauherrn, dem beauftragten Architekten und dem Bauunternehmen eine Absteckungsskizze zu.
Gerne schicken wir auch eine Bestätigung an das örtliche Bauamt, die den Vorgaben § 74 Abs. 8 BauO NRW (Absteckungsskizze)entspricht.
Falls beim Bauvorhaben gewünscht, erstellen wir auch Meterrisse an Gebäudewänden. Diese haben meist ein bestimmtes Maß (bspw. 1 Meter) zur fertigen Fußbodenhöhe oder zum Höhenbezugspunkt.
Gebäudeeinmessung
Nach § 16 (2) des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW sind alle Gebäude einmessungspflichtig: „Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so haben die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigten auf eigene Kosten das Gebäude oder die Grundrissveränderung (…) durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure einmessen zu lassen.“
Das Katasteramt erhält regelmäßig Auskunft von Bauämtern oder durch Befliegungen, ob bauliche Anlagen neu entstanden sind oder Veränderungen stattgefunden haben. Daher fordert das zuständige Katasteramt den Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer auf, die Gebäudeeinmessung nach endgültiger Fertigstellung des Bauwerks vornehmen zu lassen.
Gerne geben wir Ihnen hierzu eine Kostenschätzung ab oder beraten Sie in einem persönlichen Gespräch zur Vorgehensweise [Verlinkung zu Kontakt Seite].
Bescheinigung zum Schnurgerüst nach § 74 Abs. 8 BauO NRW
Bauämter können eine Bescheinigung über eine ausgeführte (Fein-) Absteckung verlangen. Diese können wir gerne für Sie ausführen und bescheinigen:
- die Grundrissfläche und Lage des geplanten Bauvorhabens
- die von uns angegebene Höhenlage des Gebäudes
Teilungsvermessung
Bei einer Teilungsvermessung handelt es sich um das Zerlegen eines Grundstücks in mindestens zwei Teile, um bspw. ein Grundstücksteil zu veräußern/verkaufen oder durch eine Baulast (Grundschuld, Hypothek, Erbbaurecht, …) zu belasten.
Handelt es sich um ein bebautes Grundstück, ist zunächst eine Teilungsgenehmigung mit unserer Hilfe beim zuständigen Bauamt zu beantragen. Der Antrag beinhaltet einen Amtlichen Lageplan, den wir als Vermessungsbüro erstellen. Dabei wird die neue Grenze unter Berücksichtigung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingetragen.
Ist das Grundstück jedoch unbebaut, entfällt der Antrag auf Teilungsgenehmigung und die neue Grenze kann ohne Auflage durch Vorschriften frei gewählt und festgelegt werden.
Anschließend erfolgt die örtliche Vermessung und Abmarkung der neuen sowie der alten Grenzen im erforderlichen Umfang. Nach Auswertung im Büro werden allen Beteiligten (Eigentümern, betroffenen Grenznachbarn, Erwerbern) in einem Ortstermin die neuen Grenzen und Grenzpunkte angezeigt und erläutert. Das Ergebnis des Termins wird in einer Grenzniederschrift (öffentliche Urkunde) durch Unterschrift festgehalten. Die Grenzniederschrift sowie alle notwendigen Vermessungsunterlagen zur Teilungsvermessung werden anschließend durch uns beim zuständigen Katasteramt zur Übernahme ins Liegenschaftskataster eingereicht.
Grundbuchamt, Finanzamt und alle unmittelbar Beteiligten der Grenzniederschrift erhalten vom Katasteramt eine Fortführungsmitteilung über die neu entstandenen bzw. entfallenden Flurstücke. Dieser Vorgang ist Voraussetzung, damit der Notar beim Verkauf eines Teilgrundstücks, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen kann.
Die Kosten einer Teilungsvermessung sind in NRW in der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungwesen und die amtliche Grundstückstückswertermittlung (VermWertGebO NRW) geregelt und sind
bei allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder anderen Vermessungsstellen identisch.
Einfluss auf die zu entrichtende Gebühr haben folgende Faktoren:
- Länge der zu untersuchenden alten Grenzen
- Bodenrichtwert (Link: www.boris.nrw.de)
- Flächen der neu entstehenden Flurstücke
Haben Sie Fragen oder möchte eine Kosteneinschätzung, dann folgen Sie einfach diesem Link, Kontaktformular [Weiterleitung zur Seite Kontakt] oder rufen uns an.
Grenzvermessung / Grenzwiederherstellung
Bei einer Grenzvermessung werden fehlende Grenzpunkte nach dem Katasternachweis in der Örtlichkeit abgemarkt (durch Grenzstein, Rohr mit Sichtmarke, o.ä.) bzw. wiederhergestellt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den Eigentümern und den betroffenen Grenznachbarn bei einem örtlichen Grenztermin angezeigt und erläutert. Beurkundet wird das Ergebnis in einer Grenzniederschrift, die von allen Beteiligten unterschrieben wird. Anschließend erhält das zuständige Katasteramt die Grenzniederschrift sowie die Ergebnisse der Vermessung und übernimmt diese ins Liegenschaftskataster.Die Kosten einer Grenzvermessung sind in NRW in der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungwesen und die amtliche Grundstückstückswertermittlung (VermWertGebO NRW) geregelt und sind bei allen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder anderen Vermessungsstellen identisch.Einfluss auf die zu entrichtende Gebühr haben folgende Faktoren:
- Länge der zu untersuchenden alten Grenzen
- Bodenrichtwert (Link: www.boris.nrw.de)
Grenzanzeige
Wenn Sie wissen möchten, wo in der Örtlichkeit ihre Grenze bzw. Grenzpunkte sind (bspw. um einen Zaun an der Grenze zu bauen), so reicht es aus, fehlende Grenzpunkte temporär durch Pflöcke oder Farbe anzuzeigen. Diese Maßnahme ist meistens nicht so aufwendig, wie eine offizielle Grenzvermessung bzw. Grenzwiederherstellung. Darüber hinaus wird eine einfache Grenzanzeige nach Aufwand abgerechnet.Haben Sie eine Fragen oder möchten eine Kostenschätzung, dann folgen Sie einfach diesem Link: Kontaktformular [Weiterleitung zur Seite Kontakt]
Leitungsvermessung
Gerne messen wir Ihre im Erdreich verlegten (Versorgungs-)Leitungen lage- und höhenmäßig ein. Dabei werden Hauptleitung, Abzweigungen (bspw. Hauanschlüsse und Armaturen) mit erfasst. Die erhobenen Daten werden im Büro nach Ihren Wünschen aufbereitet und verständlich visualisiert.
Sonstige Vermessungen
Haben Sie Schwierigkeiten eine bestimmte Fragestellung zu lösen? Eventuell können wir Ihnen mit unserer Vermessungsleistung zielorientierte Lösungen anbieten. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf Kontaktformular [Weiterleitung zur Seite Kontakt].